Untersuchungen
Vor einer Behandlung wird eine allgemeinärztliche Untersuchung und vor operativen Eingriffen zusätzlich ein Blutbild und eine Blutgerinnung benötigt. Ausgeschlossen werden müssen z.B. bestimmte Allergien sowie durch weitere fachärztliche Untersuchungen Veränderungen im Hals, Nasen- und Mund‑, Kiefer- sowie Rachenbereich.
Die Untersuchung des Schnarchens bzw. der Atemstörung wird je nach Schweregrad über Nacht im Schlaflabor oder zu Hause mit einem kleinen Aufzeichnungsgerät (etwa so groß wie ein Walkman) durchgeführt. Die Daten werden nach der Aufzeichnung vom Arzt ausgewertet.
Eine Untersuchung über zwei Nächte mit genauer Überwachung des Schlafes ist nicht in allen Fällen vor der Behandlung notwendig. Oftmals reicht auch eine Untersuchung mit einem Aufzeichnungsgerät zu Hause aus.
Behandlungsmöglichkeiten
Welche Behandlungsverfahren können wann empfohlen werden?
Oft führt schon eine Änderung der Ess- und Trinkgewohnheiten und bei Übergewicht eine Gewichtsreduktion zu einer deutlichen Besserung. Auch eine Änderung der Schlafgewohnheiten (z. B. Trainieren der Seitenlage) kann hier weiter helfen. Bleibt hierdurch der Erfolg aus, ist eine weitere Behandlung zu empfehlen. Ziel der einzelnen Behandlungsverfahren ist es, eine ungestörte Luftzirkulation von der Nase aus bis in die Lunge zu erreichen. Meistens besteht eine Behinderung der Atmung im Gaumen- Rachenbereich und seltener im Nasenbereich.
Die Behinderung der Atmung durch Nase und Mund (s. Pfeile) liegt meist zwischen Gaumen (1), Zunge (2) und Rachenhinterwand (3) und betrifft den hellen Bereich in Abbildung a. Während des Schlafes sinken Gaumen und Zunge an die Rachenhinterwand wodurch der Atemstrom in die Luftröhre verringert wird (vergl. Abb. a und b). Die Folgen können Schnarchen und /oder Atemstillstände sein.
Nase
Eine Korrektur der Nase ist eher selten und nur bei deutlicher und starker Behinderung der Nasenatmung notwendig. Die operative Korrektur betrifft meistens die Nasenscheidewand und die Nasenmuscheln. Für den Eingriff ist in der Regel ein stationärer Aufenthalt von wenigen Tagen erforderlich.
Gaumen
Eine Kürzung des Gaumens ist bei der Behandlung des Schnarchens besonders erfolgsversprechend. Sind Atemaussetzer vorhanden, kann diese Operation nur mit Einschränkung in bestimmten Fällen empfohlen werden. Die Korrektur des Gaumens kann mit dem Laser (LAUP) oder mit dem Radiofrequenzgerät (HFITT) oder in einer Kombination aus beiden Verfahren ambulant erfolgen. Die Operation wird in schonender Narkose (TIVA) unter direkter Kontrolle der Narkosetiefe (BIS) durchgeführt. Ein Verlassen der Klinik ist bereits am selben Tag in Begleitung möglich. Je nach Dauer und Stärke der Schmerzen ist die Nahrungsaufnahme und das Sprechen erschwert. Die volle körperliche Leistungsfähigkeit wird meistens nach 3 bis 14 Tagen wieder erreicht. Das Ergebnis kann erst 6 Wochen nach der Operation beurteilt werden. Eine Nachuntersuchung ist nach dieser Zeit immer anzuraten. Die Kosten für die LAUP belaufen sich auf 1000,- € bis 1600,- €. Eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenversicherungen ist die Ausnahme und kann nur von der betreffenden Krankenkasse zugesichert werden.
Der zu lange Gaumen und das Gaumenzäpfchen (a) wird in Narkose mit dem Laser gekürzt. Nach Abheilung (b) ist er nicht mehr von einem normalen Gaumen zu unterscheiden und voll funktionstüchtig. Über ein Instrument wird der Laserstrahl genau auf den Gaumen geleitet ohne das umliegende Gewebe zu schädigen. Bei der Verkleinerung des Gaumens und Zäpfchens tritt keine Blutung auf. Der Eingriff kann Ambulant erfolgen.
Kiefer
Bei ungünstigen Platzverhältnissen im Rachenbereich, z.B. bei einer großen Zunge kann die Behandlung des Schnarchens und der Atemaussetzer mit Kieferschienen empfohlen werden. Hierbei schiebt die Schiene beim Tragen während des Schlafes ähnlich einer Zahnspange den Unterkiefer unter leichter Mundöffnung etwas nach vorne. Dies führt zu einer Vergrößerung des Rachenraumes mit Verbesserung der Atmung. Das Schnarchen und die Atemaussetzer lassen sich durch das Tragen der Schiene während des Schlafes reduzieren oder sogar ganz ausschalten.
Die Anfertigung solcher Schienen kann erst nach eingehender Untersuchung und individueller Abdrucknahme der Zähne erfolgen. Bis zur Fertigstellung vergeht durchschnittlich eine Woche. Regelmäßige Kontrolluntersuchungen sind unbedingt in festgesetzten Zeitabständen notwendig. Die Kosten der Kieferschiene von 600,- € bis 850,- € je nach Ausführung werden nach vorheriger Antragstellung und Genehmigung meistens ganz oder teilweise im Rahmen der Heil- und Hilfsmittel dem gesetzlich versicherten Patienten erstattet. Eine Antragstellung mit Einholen einer Erstattungszusage von der Krankenkasse sollte unbedingt vor der Behandlung erfolgen.
Nur sehr selten ist eine operative Verlagerung des gesamten Kiefers notwendig.
Die Schiene wird nur nachts getragen und schiebt den Unterkiefer gegenüber dem Oberkiefer etwas nach vorne. Hierdurch wird der Rachenbereich erweitert und eine ungehinderte Atmung ermöglicht. Die Mundöffnung wird durch die Schiene nicht behindert und der Mundraum nicht eingeengt.
Atemhilfen
Die Behandlung mit Atemhilfsgeräten (nCPAP, nBiPAP) stellt eine zuverlässige Therapie besonders des schweren Schlaf-Apnoe-Syndroms während der Nacht dar. Diese Geräte führen dem Patienten über eine Nasenmaske Luft mit einem bestimmten Druck zu. Hierbei wird der Rachen erweitert, wodurch eine ungestörte Luftzirkulation in die Lunge sichergestellt wird. Besonders zu empfehlen ist diese Therapie bei sehr starker Tagesmüdigkeit oder schweren Sauerstoffmangelzuständen.
Wegen der gelegentlichen Unverträglichkeit sollte eine ca. vierwöchige Gewöhnungsphase einer endgültigen Verordnung vorangehen. Nebenwirkungen durch schlecht sitzende Masken können meistens durch die individuelle Wahl unter einer Vielzahl von Maskentypen oder durch eine individuelle Anfertigung vermieden werden. Luftbefeuchter können den Tragekomfort zusätzlich erhöhen. Die Kosten dieser Behandlung werden von den Krankenkassen grundsätzlich übernommen.