Die Kon­struk­tio­nen sind ein­ma­lig und patentiert.

Aus Kunst­stoff­blö­cken gefräßt und metall­ver­stärkt mit redu­zier­tem Schie­nen­an­teil im Front­zahn­be­reich – die seit über 20 Jah­ren bewähr­te Kon­struk­ti­on der H‑UPS®.

H-UPS FrontalansichtDie H‑UPS® liegt nur den seit­li­chen Zäh­nen auf. Die vor­de­ren Zäh­ne im Unter­kie­fer lie­gen der Schie­ne nur leicht an – im Ober­kie­fer blei­ben die vor­de­ren Zäh­ne ganz frei. Dadurch wird die Grö­ße der Schie­ne auf ein Mini­mum redu­ziert und der Tra­ge­kom­fort erhöht. Durch die beson­ders sta­bi­le Stahl- Kunst­stoff­kon­struk­ti­on eig­net sich die H‑UPS® beson­ders bei star­kem Knir­schen wäh­rend des Schlafs.

Im CAD/CAM Ver­fah­ren aus 3D-gedruck­tem ther­mo­elas­ti­schem Mate­ri­al her­ge­stellt und mit paten­tier­tem Flos­sen­de­sign – die F‑UPS® setzt neue Maßstäbe.

F-UPS FlossendesignDie F‑UPS® benö­tigt für Ihre Wir­kung nur die welt­weit ein­zig­ar­ti­gen seit­li­chen flos­sen­för­mi­gen Ansät­ze. Durch die­se seit­li­chen „Flos­sen“ kann auf stö­ren­de Gum­mi­zü­ge wie bei ande­ren Schie­nen voll­kom­men ver­zich­tet und die Abmes­sun­gen so gering wie mög­lich gehal­ten wer­den. Zusätz­lich wird der Tra­ge­kom­fort durch den ther­mo­elas­ti­schen Kunst­stoff der F‑UPS® erhöht – denn bei Mund­tem­pe­ra­tur passt sich die F‑UPS® auto­ma­tisch bes­ser den Zäh­nen an. Damit ist die F‑UPS® leich­ter zu hand­ha­ben, beque­mer zu tra­gen und in ihrer Wir­kung beson­ders zuverlässig.

Ob die H‑UPS® oder die F‑UPS® für Sie geeig­net ist, ent­schei­det der Zahn­arzt nach bestimm­ten medi­zi­ni­schen Kriterien.

Die Fer­ti­gung der Schie­ne wird nur spe­zi­el­len, hier­für lizen­zier­ten Labo­ren erlaubt, die über beson­de­re Qua­li­täts­merk­ma­len verfügen.

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Wissenschaftliche Artikel (seit 2016)

Studien

Kostenerstattung durch die Kassen

Liegt eine schlafbezogene obstruktive Atmungsstörung mit Krankheitswert vor, können die Kosten bei Ihrem Zahnarzt für die H-UPS® und F-UPS® ganz oder teilweise von der Krankenversicherung übernommen werden. Seit den neuen S3 Leitlinien "Nicht erholsamer Schlaf" werden Unterkiefer-Protrusions-Schienen (UPS) durch die Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin offiziell empfohlen.

Über die gesetzliche Versichertenkarte (GKV) kann Ihr Zahnarzt die Kosten für die H-UPS® und F-UPS® ab dem 1. Januar 2022 abrechnen. Voraussetzung hierfür ist eine Überweisung von einem Arzt mit schlafmedizinischer Qualifikation an den Zahnarzt. Hierbei kommt es auf den genauen Wortlaut in der Überweisung an.

Die Privaten Krankenversicherungen (PKV) erstatten entsprechend den einzelnen Vertragsbedingungen. Eine vorherige Auskunft über mögliche Erstattungen wird grundsätzlich empfohlen.