Die Gebrauchs­an­lei­tung – bit­te genau beachten!

Nur unter genau­er Beach­tung der Gebrauchs­an­lei­tung kann mit der H‑UPS® und F‑UPS® eine opti­ma­le Wir­kung erzielet wer­den. Regel­mä­ßi­ge Kon­troll­un­ter­su­chun­gen sind unbe­dingt ein­zu­hal­ten, um mög­li­che Neben­wir­kun­gen früh genug erken­nen und behan­deln zu können.

Gebrauchs­an­lei­tung:

Wann wird die H‑UPS® oder F‑UPS® von Ihrem Arzt oder Zahn­arzt emp­foh­len?
Die H‑UPS® und F‑UPS® hilft bei Schnar­chen und/​oder obstruk­ti­ver Schlaf­apnoe (nächt­li­chen Atem­aus­set­zern). Um ein opti­ma­les Ergeb­nis erzie­len zu kön­nen, soll­te die Anpas­sung der H‑UPS® und F‑UPS® aus­schließ­lich durch einen Zahn­arzt oder Arzt für Mund-Kie­fer-Gesichts­chir­ur­gie erfol­gen der Erfah­rung auf die­sem Gebiet besitzt. Die H‑UPS® und F‑UPS® soll­te nur unter regel­mä­ßi­ger ärzt­li­cher Kon­trol­le unter Abwä­gung von Nut­zen und Risi­ken für Ihre Gesund­heit sowie alter­na­tiv ver­füg­ba­rer The­ra­pie­for­men wie z.B. nCPAP ange­wen­det werden.

Wie wirkt die H‑UPS® und F‑UPS®?
Die H‑UPS® oder F‑UPS® soll nur wäh­rend des Schla­fes maxi­mal zehn Stun­den am Tag getra­gen wer­den. Die Wir­kung der H‑UPS® und F‑UPS® besteht nur bei Ein­set­zen in den Mund auf der Unter­kie­fer- und Ober­kie­fer­zahn­rei­he. So ein­ge­setzt wird der Unter­kie­fer leicht nach vor­ne (ca. 5–7 mm) gescho­ben und die Ober- und Unter­kie­fer­zahn­rei­he zuein­an­der nur leicht geöff­net (ca. 2–4 mm). In die­ser Kie­fer­stel­lung wird der Rachen­raum erwei­tert und offen­ge­hal­ten, der sich bei Schnar­chern und Schlaf­apnoi­kern ansons­ten wäh­rend des Schla­fes ver­klei­nern wür­de. Hier­durch kommt es zu einer freie­ren Atmung mit ver­min­der­ten oder nicht mehr auf­tre­ten­den Schnarch­ge­räu­schen und Atem­pau­sen. Das Aus­maß der Wir­kung der H‑UPS® und F‑UPS® lässt sich nicht immer genau vor­her­sa­gen und ist von vie­len Fak­to­ren abhän­gig. Fra­gen Sie hier­zu Ihren behan­deln­den Zahn­arzt oder Arzt.

Behand­lungs­ab­lauf
Die Deut­sche Gesell­schaft für zahn­ärzt­li­che Schlaf­me­di­zin hat mit ande­ren wis­sen­schaft­li­chen Gesell­schaf­ten im Jahr 2021 eine S1-Leit­li­nie zum Behand­lungs­ab­lauf ver­öf­fent­licht. Die lang­jäh­ri­gen Erfah­run­gen mit dem Vek­tor­dia­gramm zur Dia­gnos­tik sowie der Unter­kie­fer­pro­tru­si­ons­schie­nen H‑UPS® und F‑UPS® haben zum Inhalt die­ser Leit­li­nie beigetragen. 

Ein­gangs­un­ter­su­chung
Das Vek­tor­dia­gramm ist ein aner­kann­tes Ver­fah­ren zur Prü­fung der Eig­nung für eine The­ra­pie mit Unter­kie­fer­pro­tru­si­ons­schie­nen. Nach Ein­trag der Ergeb­nis­se aus elf ein­zel­nen zahn­ärzt­li­chen Unter­su­chungs­be­fun­den in das Vek­tor­dia­gramm zeigt es in einer ampel­ar­ti­gen Bewer­tung an, wie hoch das Risi­ko für einen Miss­erfolg der The­ra­pie ist. Dar­auf­hin wird ent­schie­den, ob eine The­ra­pie zu emp­feh­len oder ob zunächst eine Ein­gangs­be­hand­lung not­wen­dig ist.

Abdruck­nah­me und Regis­trie­rung
Die Her­stel­lung der H‑UPS® und F‑UPS® erfolgt nach indi­vi­du­el­ler Abdruck­nah­me und Biss­re­gis­trie­rung durch Ihren Zahn­arzt oder Arzt für Mund-Kie­fer-Gesichts­chir­ur­gie. Anhand der Biss­re­gis­trie­rung wird die H‑UPS® und F‑UPS® auf ihren Vor­schub ein­ge­stellt, der spä­ter noch je nach Erfor­der­nis ver­än­dert wer­den kann. Für die Biss­re­gis­trie­rung wer­den soge­nann­te Biss­ga­beln ver­wen­det. Beson­ders zuver­läs­sig ist die Biss­ga­bel JS-Gau­ge®. Denn Sie ist die welt­weit ein­zi­ge Biss­ga­bel, mit der die Kie­fer­stel­lung in allen drei Raum­rich­tun­gen indi­vi­du­ell und für den Pati­en­ten kom­for­ta­bel in lie­gen­der Behand­lungs­po­si­ti­on zuver­läs­sig ein­ge­stellt wer­den kann. 

Ein­set­zen und Anpas­sung
Nach Her­stel­lung der H‑UPS® und F‑UPS® durch hier­für zer­ti­fi­zier­te Spe­zi­al­la­bo­re und erneu­ter Qua­li­täts­kon­trol­le wird die H‑UPS® oder F‑UPS® bei Ihnen indi­vi­du­ell ent­spre­chend den jewei­li­gen Erfor­der­nis­sen von Ihrem Zahn­arzt oder Arzt für Mund-Kie­fer-Gesichts­chir­ur­gie ange­passt und eingestellt.

Die Ein­ge­wöh­nungs­pha­se in den ers­ten Wochen:
Wäh­rend der Ein­ge­wöh­nungs­pha­se in den ers­ten drei bis sechs Wochen kann der Tra­ge­kom­fort der H‑UPS® oder F‑UPS® ein­ge­schränkt sein. Soll­te dies der Fall sein, emp­fiehlt sich, die H‑UPS® oder F‑UPS® zunächst nur jeden zwei­ten Tag zu tra­gen. Spä­tes­tens nach sechs Wochen sind Kon­troll­un­ter­su­chun­gen not­wen­dig. Bit­te ver­ein­ba­ren Sie hier­für einen Ter­min bei Ihrem Zahn­arzt oder Arzt für Mund-Kie­fer-Gesichts­chir­ur­gie zur zahn­ärzt­li­chen Unter­su­chung und Kon­trol­le und danach bei Ihrem Arzt zur schlaf­me­di­zi­ni­schen Kon­troll­un­ter­su­chung. Erst anhand der schlaf­me­di­zi­ni­schen Kon­troll­un­ter­su­chung kann gesagt wer­den, ob die Wir­kung der H‑UPS® oder F‑UPS® aus­reicht oder eine erneu­te Nach­jus­tie­rung erfor­der­lich ist.

Regel­mä­ßi­ge Kon­trol­len nach der Ein­ge­wöh­nungs­pha­se:
Zahn­ärzt­li­che Kon­trol­len mit Kon­trol­le der H‑UPS® und F‑UPS® sind in regel­mä­ßi­gen Abstän­den meist im Rah­men der quar­tals­mä­ßi­gen zahn­me­di­zi­ni­schen Kon­trol­len nach der Ein­ge­wöh­nungs­pha­se not­wen­dig. Die schlaf­me­di­zi­ni­schen Kon­troll­in­ter­val­le wer­den von Ihrem behan­deln­den Arzt je nach Schwe­re des Krank­heits­bil­des festgelegt.

Pfle­ge:
Rei­ni­gen sie bit­te die H‑UPS® und F‑UPS® vor und nach jedem Tra­gen mit einer Zahn­bürs­te und Zahn­pas­ta mitt­le­rer Stär­ke. Unmit­tel­bar vor ein­set­zen der H‑UPS® oder F‑UPS® unbe­dingt gründ­lich die Zäh­ne put­zen und mit ein­ge­setz­ter H‑UPS® oder F‑UPS® kei­ne Nah­rung auf­neh­men. Die fron­ta­len bei­den, vor­ne an der H‑UPS® ange­brach­ten Gum­mi­zü­ge soll­ten jedes Quar­tal aus hygie­ni­schen Grün­den erneu­ert wer­den. Bei der F‑UPS ist dies nicht not­wen­dig – sie kommt ohne die Wir­kung von Gum­mi­zü­gen aus. Auf Rei­ni­gungs-Taps kann voll­stän­dig ver­zich­tet werden.

Gewähr­leis­tung:
Ab Her­stel­lungs­da­tum zwei Jah­re durch das her­stel­len­de Labor bei sach­ge­mä­ßer Anwen­dung und nor­ma­len Bissverhältnissen.

Warn­hin­wei­se:
Nach den ers­ten sechs Wochen des Gebrauchs der H‑UPS® oder F‑UPS® sind Kon­troll­un­ter­su­chun­gen bei Ihrem Arzt und Zahn­arzt not­wen­dig um Wir­kung und Sitz der H‑UPS® oder F‑UPS® oder zu überprüfen.

Schnar­chen kann ein Zei­chen für nächt­li­che Atem­aus­set­zer sein. Zu anfäng­lich harm­lo­sen Schnar­chen (pri­mä­re Rhon­cho­pa­thie) kön­nen im Lau­fe des Lebens Atem­aus­set­zer hin­zu­kom­men oder anfangs leich­te Atem­aus­set­zer spä­ter ver­stärk­te Atem­aus­set­zer auf­tre­ten. Die Wir­kung und der Sitz der H‑UPS® oder F‑UPS® muss dann über­prüft wer­den. Des­halb sind regel­mä­ßi­ge Kon­troll­un­ter­su­chun­gen durch ihren Arzt uner­läss­lich.

Bei Behin­de­rung der Nasen­at­mung kommt es zu ver­mehr­ter Atmung durch den Mund wäh­rend der Nacht. Die Fol­gen kön­nen z. B. Mund­tro­cken­heit mit erhöh­ter Anfäl­lig­keit auf Infek­tio­nen der Atmungs­or­ga­ne sein. Bit­te spre­chen Sie im Fal­le der ver­min­der­ten Nasen­at­mung mit Ihrem Arzt.

Durch den Unter­kie­fer­vor­schub könn­te es in Aus­nah­me­fäl­len zu län­ger anhal­ten­den Beschwer­den in den Kie­fer­ge­len­ken und / oder zu Zahn­wan­de­run­gen kom­men. Soll­te dies auf­tre­ten, suchen Sie Ihren Zahn­arzt oder Arzt für Mund- Kie­fer- Gesichts­chir­ur­gen auf. Kurz­zei­ti­ge Beschwer­den in den Kie­fer­ge­len­ken und der Kau­mus­ku­la­tur nach Ein­set­zen der Schie­ne am Abend oder am Mor­gen danach mit unan­ge­neh­mem Druck­ge­fühl in der Kau­mus­ku­la­tur kön­nen in den ers­ten drei bis sechs Wochen der Gewöh­nungs­pha­se auf­tre­ten und sind nor­mal. Es wird des­halb drin­gend zu der mor­gend­li­chen Kie­fer­gym­nas­tik gera­ten.

Eine Ent­zün­dung des Zahn­fleisches und des Zahn­hal­te­ap­pa­ra­tes kann eine Zahn­wan­de­rung begüns­ti­gen bzw. ver­stär­ken. Eine regel­mä­ßi­ge kor­rek­te Zahn­pfle­ge ist daher unbe­dingt ein­zu­hal­ten und bei Ver­än­de­run­gen des Zahn­fleischs den Zahn­arzt auf­zu­su­chen. Ein unsi­che­rer Biss (kei­ne Regel­ver­zah­nung) oder ein redu­zier­ter Zahn­sta­tus (feh­len­de Zäh­ne) kön­nen eine Zahn­wan­de­rung oder Kie­fer­stel­lungs­än­de­rung begüns­ti­gen. In die­sen Fäl­len muss der behan­deln­de Zahn­arzt oder Arzt für Mund-Kie­fer-Gesichts­chir­ur­gie das Risi­ko gegen­über dem Nut­zen der Behand­lung abwägen.

Bei Ver­än­de­rung der Zäh­ne durch z. B. Erneue­rung von Fül­lun­gen, Brü­cken muss die H‑UPS® oder F‑UPS® unbe­dingt den neu­en Gege­ben­hei­ten ange­passt werden.

Unan­ge­neh­me Span­nungs­ge­füh­le im Bereich der Zäh­ne und Kie­fer nach ein­set­zen der H‑UPS® oder F‑UPS® dür­fen nur in den ers­ten sie­ben Tagen der Ein­ge­wöh­nungs­pha­se auf­tre­ten. Soll­ten die­se län­ger anhal­ten, muss die Schie­ne durch Ihren Zahn­arzt oder Arzt für Mund-Kie­fer-Gesichts­chir­ur­gie erneut ein­ge­stellt werden.

Ver­stel­len Sie nie­mals selbst­stän­dig die seit­li­chen Ein­stell­ein­rich­tun­gen (Tele­skop, Dehn­schrau­be). Dies könn­te zu uner­wünsch­ten Neben­wir­kun­gen füh­ren. Suche Sie hier­für immer ihren behan­deln­den Zahn­arzt oder Arzt für Mund-Kie­fer-Gesichts­chir­ur­gie auf. 

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Wissenschaftliche Artikel (seit 2016)

Studien

Kostenerstattung durch die Kassen

Liegt eine schlafbezogene obstruktive Atmungsstörung mit Krankheitswert vor, können die Kosten bei Ihrem Zahnarzt für die H-UPS® und F-UPS® ganz oder teilweise von der Krankenversicherung übernommen werden. Seit den neuen S3 Leitlinien "Nicht erholsamer Schlaf" werden Unterkiefer-Protrusions-Schienen (UPS) durch die Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin offiziell empfohlen.

Über die gesetzliche Versichertenkarte (GKV) kann Ihr Zahnarzt die Kosten für die H-UPS® und F-UPS® ab dem 1. Januar 2022 abrechnen. Voraussetzung hierfür ist eine Überweisung von einem Arzt mit schlafmedizinischer Qualifikation an den Zahnarzt. Hierbei kommt es auf den genauen Wortlaut in der Überweisung an.

Die Privaten Krankenversicherungen (PKV) erstatten entsprechend den einzelnen Vertragsbedingungen. Eine vorherige Auskunft über mögliche Erstattungen wird grundsätzlich empfohlen.