ESS Test zur Fest­stel­lung der Schläfrigkeit

Eine erhöh­te Schläf­rig­keit tags­über weist auf einen gestör­ten Schlaf nachts hin. Der ESS Test ist welt­weit wis­sen­schaft­lich für die Ein­schät­zung der Tages­schläf­rig­keit aner­kannt und wird rou­ti­ne­mä­ßig ange­wandt. Besteht eine erhöh­te Schläf­rig­keit, liegt sehr oft eine zu behan­deln­de Schlaf­apnoe vor. Die fol­gen­de Fra­ge bezieht sich auf Ihr nor­ma­les All­tags­le­ben in der letz­ten Zeit: [red_box]Für wie wahr­schein­lich hal­ten Sie es, dass Sie in einer der fol­gen­den Situa­ti­on ein­ni­cken oder ein­schla­fen wür­den, sich also nicht nur müde fühlen?[/red_box]

Auch wenn Sie in der letz­ten Zeit eini­ge die­ser Situa­tio­nen nicht erlebt haben, ver­su­chen Sie sich trotz­dem vor­zu­stel­len, wie sich die die­se Situa­tio­nen auf sie aus­ge­wirkt hät­ten. Benut­zen Sie bit­te die fol­gen­de Ska­la, um für jede Situa­ti­on eine mög­lichst genaue Ein­schät­zung vor­zu­neh­men und kli­cken Sie die ent­spre­chen­den Zah­len an: 

0 = wür­de nie­mals einnicken
1 = gerin­ge Wahr­schein­lich­keit einzunicken
2 = mitt­le­re Wahr­schein­lich­keit einzunicken
3 = hohe Wahr­schein­lich­keit einzunicken

Bit­te kli­cken Sie hier unten auf die Schalt­flä­che “Wei­ter”, um zum ESS-Test zu gelangen.


Bei län­ger anhal­ten­den Schlaf­stö­run­gen oder erhöh­ter Schläf­rig­keit unbe­dingt einen Fach­arzt aufsuchen!

Wissenschaftliche Artikel (seit 2016)

Studien

Kostenerstattung durch die Kassen

Liegt eine schlafbezogene obstruktive Atmungsstörung mit Krankheitswert vor, können die Kosten bei Ihrem Zahnarzt für die H-UPS® und F-UPS® ganz oder teilweise von der Krankenversicherung übernommen werden. Seit den neuen S3 Leitlinien "Nicht erholsamer Schlaf" werden Unterkiefer-Protrusions-Schienen (UPS) durch die Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin offiziell empfohlen.

Über die gesetzliche Versichertenkarte (GKV) kann Ihr Zahnarzt die Kosten für die H-UPS® und F-UPS® ab dem 1. Januar 2022 abrechnen. Voraussetzung hierfür ist eine Überweisung von einem Arzt mit schlafmedizinischer Qualifikation an den Zahnarzt. Hierbei kommt es auf den genauen Wortlaut in der Überweisung an.

Die Privaten Krankenversicherungen (PKV) erstatten entsprechend den einzelnen Vertragsbedingungen. Eine vorherige Auskunft über mögliche Erstattungen wird grundsätzlich empfohlen.