Gesun­der Schlaf ist lebensnotwendig.

Der Schlaf hat sowohl psy­cho­lo­gi­sche als auch phy­sio­lo­gi­sche Funk­tio­nen. Im Schlaf rege­ne­riert sich unser zen­tra­les Ner­ven­sys­tem und tankt neue Ener­gie für den nächs­ten Tag. Nur so kön­nen wir gesund und leis­tungs­fä­hig bleiben.

Psy­cho­lo­gisch: Nur durch gesun­den Schlaf kön­nen wir das tags­über Erleb­te rich­tig verarbeiten.

Phy­sio­lo­gisch: Durch gesun­den Schlaf wird u. a. das Immun­sys­tem und der Stoff­wech­sel optimiert.

Schlaf­stö­run­gen brin­gen den Kör­per aus dem Gleichgewicht.

Inne­re und äuße­re Ursa­chen kön­nen zu Schlaf­stö­run­gen füh­ren und sich dann über Tag in Gereizt­heit und Müdig­keit (Dys­s­om­ni­en, nicht erhol­sa­mer Schlaf) äußern. Die Leis­tungs­fä­hig­keit ist merk­lich ver­min­dert und die Unfall­ge­fahr deut­lich erhöht.

Inne­re Ursa­chen für Schlaf­stö­run­gen sind z.B. Stress und Depres­sio­nen. Am häu­figs­ten ist jedoch eine Ver­en­gung der Atem­we­ge bis zum völ­li­gen Ver­schluss über meh­re­re Sekun­den mehr­mals pro Nacht. Die hier­durch auf­tre­ten­den Atem­pau­sen nennt man „Schlaf­apnoen“ die zu gesund­heit­li­cher Schä­di­gung des Herz-Kreis­lauf­sys­tems füh­ren können.

Äuße­re Ursa­chen wie star­ke Lärm­be­läs­ti­gung, zu hel­le Räu­me, schlech­te Bet­ten, gesund­heits­ge­fähr­den­de Bau­ma­te­ria­li­en kön­nen Schlaf­stö­run­gen eben­so aus­lö­sen wie verstärken.

Wissenschaftliche Artikel (seit 2016)

Studien

Kostenerstattung durch die Kassen

Liegt eine schlafbezogene obstruktive Atmungsstörung mit Krankheitswert vor, können die Kosten bei Ihrem Zahnarzt für die H-UPS® und F-UPS® ganz oder teilweise von der Krankenversicherung übernommen werden. Seit den neuen S3 Leitlinien "Nicht erholsamer Schlaf" werden Unterkiefer-Protrusions-Schienen (UPS) durch die Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin offiziell empfohlen.

Über die gesetzliche Versichertenkarte (GKV) kann Ihr Zahnarzt die Kosten für die H-UPS® und F-UPS® ab dem 1. Januar 2022 abrechnen. Voraussetzung hierfür ist eine Überweisung von einem Arzt mit schlafmedizinischer Qualifikation an den Zahnarzt. Hierbei kommt es auf den genauen Wortlaut in der Überweisung an.

Die Privaten Krankenversicherungen (PKV) erstatten entsprechend den einzelnen Vertragsbedingungen. Eine vorherige Auskunft über mögliche Erstattungen wird grundsätzlich empfohlen.