H‑UPS® und F‑UPS®

Die ursprüng­li­che UPS von Prof. Dr. Mei­er-Ewert aus dem Jahr 1984

Seit 1984 wird die pri­mä­re Rhon­cho­pa­thie (allei­ni­ges Schnar­chen), die obstruk­tiv beding­te Schlaf­apnoe (OSA, durch Ver­schluss beding­te nächt­li­che Atem­aus­set­zer) und die hier­mit oft­mals ein­her­ge­hen­de Tages­mü­dig­keit mit Unter­kie­fer­Po­tru­si­ons­Schie­nen (UPS) behan­delt. Beson­ders die Erfah­run­gen und wis­sen­schaft­li­chen Ergeb­nis­se in den letz­ten Jah­ren haben die­ser The­ra­pie­form zum all­ge­mein aner­kann­ten Erfolg ver­hol­fen. Die stän­dig neu­en wis­sen­schaft­li­chen Ergeb­nis­se hel­fen die Behand­lungs­er­geb­nis­se mit der UPS immer wei­ter zu ver­bes­sern. Dies führ­te u. a. zu der Auf­nah­me der UPS-The­ra­pie in das Leis­tungs­ver­zeich­nis der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen. Seit dem 01.01.2022 wer­den die Kos­ten der UPS-The­ra­pie von der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung unter bestimm­ten Bedin­gun­gen erstat­tet (sie­he unter „Kos­ten­er­stat­tung“).

Die ursprüng­li­che UPS wur­de von Prof. Dr. Mei­er-Ewert im Jah­re 1984 erst­ma­lig dem Fach­pu­bli­kum vorgestellt:

Die H‑UPS® und F‑UPS® sind Wei­ter­ent­wick­lung die­ser ursprüng­li­chen UPS und wer­den seit Ihrer Ein­füh­rung im Jah­re 1996 bzw. 2020 unter kli­ni­scher Kon­trol­le immer wei­ter ver­bes­sert. H UPS® und F‑UPS® wei­sen deut­li­che Vor­tei­le gegen­über ver­gleich­ba­ren Schie­nen auf und sind deutsch­land­weit patentiert.

Vor­tei­le der H‑UPS® und der F‑UPS® gegen­über ande­ren Protrusionsschienen:

Hoher Tra­ge­kom­fort durch gerin­ge Abmes­sun­gen bei maxi­ma­ler Sta­bi­li­tät und Wirkung:

die H‑UPS®

Die Kon­struk­ti­on

Prin­zi­pi­ell gilt für UPS: mit abneh­men­der Grö­ße der UPS steigt Tra­ge­kom­fort und Wir­kung. Denn je volu­mi­nö­ser die UPS ist, des­to mehr engt sie den Mund­raum ein und stört den Tra­ge­kom­fort und die Wir­kung der UPS. Die Abmes­sun­gen der H‑UPS® und der F‑UPS® kön­nen durch ihre spe­zi­el­le Kon­struk­ti­on gegen­über ande­ren UPS gering gehal­ten wer­den ohne dabei an Sta­bi­li­tät zu ver­lie­ren. Hier­für sorgt bei der H‑UPS® die Stahl­kunst­stoff­kon­struk­tio­ni, wodurch die Front­zäh­ne über­wie­gend frei gelas­sen wer­den kön­nen. Die seit­li­chen Tele­sko­pe, die den Unter­kie­fer in der gewünsch­ten Vor­schub­stel­lung hal­ten, sind mit dem Stahl­bo­gen ver­la­sert und des­halb beson­ders sta­bil. Die vor­ne ange­brach­ten Gum­mi­zü­ge sol­len eine Kie­fer­öff­nung und der damit ver­bun­de­nen Wir­kungs­re­duk­ti­on entgegenwirken.

die F-UPS(R)
die F‑UPS®

Die F‑UPS®

Bei der F‑UPS® kann durch die seit­li­chen hai­fisch­för­mi­gen Flos­sen auf seit­li­che Tele­sko­pe und vor­ne ange­brach­te Gum­mi­zü­ge wie bei der H‑UPS® ver­zich­tet wer­den. Obwohl die Front­zäh­ne bei der F‑UPS® nicht frei­blei­ben, kann durch die­ses Flos­sen­de­sign ohne Gum­mi­zü­ge die Abmes­sun­gen wie bei der H‑UPS® ver­rin­gert werden.

Die Flos­sen der F‑UPS® hal­ten nicht nur den Unter­kie­fer in der gewünsch­ten Vor­schub­po­si­ti­on, son­dern wir­ken auch der Kie­fer­öff­nung ent­ge­gen. Fron­ta­le Gum­mi­zü­ge sind des­halb nicht erforderlich.

Hoher Tra­ge­kom­fort und Wir­kung durch mini­ma­le Bisssperrung:

Für die Wir­kung und den Tra­ge­kom­fort der UPS ist eine gerin­ge Biss­sper­rung von gro­ßem Vor­teil. Denn mit zuneh­men­der Biss­sper­rung muss der Unter­kie­fer­vor­schub für die glei­che Wir­kung erhöht werden.
Bei zuneh­men­der Biss­sper­rung kommt es zu einer Rück­ver­la­ge­rung des Unter­kie­fers, da der Dreh­punkt in der Anfangs­pha­se der Kie­fer­öff­nung nahe den Kie­fer­ge­len­ken liegt. Die­se Rück­ver­la­ge­rung muss durch einen zusätz­li­chen Vor­schub aus­ge­gli­chen wer­den um den glei­chen Vor­schub und die glei­che schlaf­me­di­zi­ni­sche Wir­kung wie bei gerin­ge­rer Kie­fer­öff­nung erzie­len zu kön­nen. Eine zuneh­men­de Biss­sper­rung wirkt sich nicht nur nega­tiv auf die schlaf­me­di­zi­ni­sche Wir­kung aus. Sie führt auch zu einer grö­ße­ren Belas­tung der Kie­fer­ge­len­ke und der Kie­fer­mus­ku­la­tur, wodurch der Tra­ge­kom­fort stark ver­min­dert wird.
Durch die gerin­gen Abmes­sun­gen der H‑UPS® und F‑UPS® kann die Biss­sper­rung auf ein Mini­mum abge­senkt und so der Tra­ge­kom­fort maxi­mal erhöht werden.

Hohe Zuver­läs­sig­keit durch opti­ma­les Qualitätsmanagement:

Um eine gleich­blei­bend hohe Qua­li­tät der H‑UPS® und der F‑UPS® gewähr­leis­ten zu kön­nen, wird die H‑UPS® und die F‑UPS® nur durch zer­ti­fi­zier­te Labo­re mit lang­jäh­ri­ger Erfah­rung gefertigt.
Stän­di­ge kli­ni­sche Kon­trol­len und Stu­di­en sowie die kon­ti­nu­ier­li­che Wei­ter­ent­wick­lung der H‑UPS® und der F‑UPS® gewähr­leis­ten ein hohes Maß an the­ra­peu­ti­scher Sicher­heit auf dem neu­es­ten Stand der Technik.

nächs­te Seite »

Wissenschaftliche Artikel (seit 2016)

Studien

Kostenerstattung durch die Kassen

Liegt eine schlafbezogene obstruktive Atmungsstörung mit Krankheitswert vor, können die Kosten bei Ihrem Zahnarzt für die H-UPS® und F-UPS® ganz oder teilweise von der Krankenversicherung übernommen werden. Seit den neuen S3 Leitlinien "Nicht erholsamer Schlaf" werden Unterkiefer-Protrusions-Schienen (UPS) durch die Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin offiziell empfohlen.

Über die gesetzliche Versichertenkarte (GKV) kann Ihr Zahnarzt die Kosten für die H-UPS® und F-UPS® ab dem 1. Januar 2022 abrechnen. Voraussetzung hierfür ist eine Überweisung von einem Arzt mit schlafmedizinischer Qualifikation an den Zahnarzt. Hierbei kommt es auf den genauen Wortlaut in der Überweisung an.

Die Privaten Krankenversicherungen (PKV) erstatten entsprechend den einzelnen Vertragsbedingungen. Eine vorherige Auskunft über mögliche Erstattungen wird grundsätzlich empfohlen.