Ist die H‑UPS® oder F‑UPS® für mich geeignet?

Die­se Fra­ge kann abschlie­ßend erst nach einer schlaf­me­di­zi­ni­schen und zahn­me­di­zi­ni­schen Unter­su­chung (Vek­tor­dia­gramm) beant­wor­tet werden.

Die H‑UPS® und F‑UPS® wur­de für Pati­en­ten mit aus­schließ­li­chem Schnar­chen und leicht- bis mit­tel­gra­di­ger Schlaf­apnoe entwickelt.

In Aus­nah­me­fäl­len kann auch die Behand­lung von hoch­gra­di­ger Schlaf­apnoe sinn­voll sein, wenn ande­re Maß­nah­men nicht zum Erfolg führ­ten bzw. nicht tole­riert wur­den. Dies kann jedoch im Ein­zel­fall nur von dem behan­deln­den Schlaf­me­di­zi­ner ent­schie­den werden.

Nach Aus­wer­tung der Befun­de durch den Zahn­arzt kann dann gesagt wer­den, ob sich die H‑UPS® oder F‑UPS® für Sie emp­fiehlt. Dies hängt z. B. von der Anzahl und Beschaf­fen­heit der Zäh­ne, dem Zustand des Zahn­fleisches und der Kie­fer­ge­len­ke ab und kann mit dem Vek­tor­dia­gramm zuver­läs­sig beur­teilt wer­den. Brin­gen Sie zu die­ser Unter­su­chung bit­te unbe­dingt den schlaf­me­di­zi­ni­schen Befund mit!

Soll­ten Sie wei­te­re Fra­gen haben, so beant­wor­ten wir Ihnen die­se auch ger­ne per E‑Mail und rufen Sie ggf. zurück.

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Wissenschaftliche Artikel (seit 2016)

Studien

Kostenerstattung durch die Kassen

Liegt eine schlafbezogene obstruktive Atmungsstörung mit Krankheitswert vor, können die Kosten bei Ihrem Zahnarzt für die H-UPS® und F-UPS® ganz oder teilweise von der Krankenversicherung übernommen werden. Seit den neuen S3 Leitlinien "Nicht erholsamer Schlaf" werden Unterkiefer-Protrusions-Schienen (UPS) durch die Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin offiziell empfohlen.

Über die gesetzliche Versichertenkarte (GKV) kann Ihr Zahnarzt die Kosten für die H-UPS® und F-UPS® ab dem 1. Januar 2022 abrechnen. Voraussetzung hierfür ist eine Überweisung von einem Arzt mit schlafmedizinischer Qualifikation an den Zahnarzt. Hierbei kommt es auf den genauen Wortlaut in der Überweisung an.

Die Privaten Krankenversicherungen (PKV) erstatten entsprechend den einzelnen Vertragsbedingungen. Eine vorherige Auskunft über mögliche Erstattungen wird grundsätzlich empfohlen.