Schnar­chen kann ein ers­ter Hin­weis auf die “Schlaf­apnoe” sein.

Schnar­chen ist stö­rend und oft­mals für die Umge­bung und den Part­ner uner­träg­lich. Einen Aus­weg fin­den vie­le nur in der räum­li­chen Tren­nung von ihrem Part­ner mit all sei­nen Nachteilen.

Schnar­chen ist nur dann harm­los, wenn kei­ne Beein­träch­ti­gung der Atmung vor­liegt. Wenn zusätz­lich die Atmung ver­min­dert ist, kann dies zu kur­zen Weck­re­ak­tio­nen füh­ren und den gesun­den Schlaf unter­bre­chen. Sel­ber wird dies nicht bemerkt. Nur tags­über bemer­ken wir und unse­re Umge­bung die Aus­wir­kung – Gereizt­heit, Leis­tungs­schwä­che, Müdigkeit.

Beson­ders schlimm sind zusätz­lich auf­tre­ten­de län­ge­re Atem­pau­sen, die häu­fig, mehr­mals pro Stun­de auf­tre­ten. Man spricht dann von einem „Schlaf­apnoe Syn­drom“ mit einer Gefähr­dung für die Gesundheit.

Atem­aus­set­zer: Die Schlaf­apnoe ist ernst zu nehmen.

Nur sehr sel­ten wer­den Atem­aus­set­zer vom Pati­en­ten sel­ber wahr­ge­nom­men. Oft­mals ist es der Part­ner der die beängs­ti­gend lan­gen Atem­pau­sen bemerkt. In vie­len Fäl­len blei­ben sie jedoch zunächst gänz­lich unent­deckt. Erst eine schlaf­me­di­zi­ni­sche Unter­su­chung beim Arzt wegen Tages­mü­dig­keit, Leis­tungs­min­de­rung oder Gereizt­heit über den Tag hin­weg, deckt die­ses Krank­heits­bild voll­ends auf.

Man unter­schei­det ver­schie­de­ne Schwe­re­gra­de der Schlaf­apnoe. Eine abschlie­ßen­de Bewer­tung ist immer erst nach einer schlaf­me­di­zi­ni­schen Unter­su­chung mög­lich. Fest steht: Atem­aus­set­zer sind gesund­heits­ge­fähr­dend – ganz abge­se­hen von den vie­len Unfäl­len, die auf­grund erhöh­ter Tages­mü­dig­keit jähr­lich ver­ur­sacht werden.

Eine schlaf­me­di­zi­ni­sche Unter­su­chung beim Arzt beinhal­tet u. a. die Aus­wer­tung der ein­zel­nen Schlaf­merk­ma­le. Mit einem klei­nen Gerät in der Grö­ße eines Walk­mans wer­den die wich­tigs­ten Schlaf­da­ten nachts zu Hau­se auf­ge­zeich­net. Nach der Aus­wer­tung am nächs­ten Tag kann der Arzt ent­schei­den, ob zu einer umfang­rei­che­ren, sta­tio­nä­ren Unter­su­chung in einem Schlaf­la­bor gera­ten wer­den muss oder ob die Daten für eine wei­te­re Behand­lung ausreichen.

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