Nur unter genau­er Beach­tung der Gebrauchs­an­lei­tung kann mit der H‑UPS® und F‑UPS® eine opti­ma­le Wir­kung erzielet wer­den. Regel­mä­ßi­ge Kon­troll­un­ter­su­chun­gen sind unbe­dingt ein­zu­hal­ten, um mög­li­che Neben­wir­kun­gen früh genug erken­nen und behan­deln zu können.

Gebrauchs­an­lei­tung:

Wann wird die H‑UPS® oder F‑UPS® von Ihrem Arzt oder Zahn­arzt emp­foh­len?
Die H‑UPS® und F‑UPS® hilft bei Schnar­chen und/​oder obstruk­ti­ver Schlaf­apnoe (nächt­li­chen Atem­aus­set­zern). Um ein opti­ma­les Ergeb­nis erzie­len zu kön­nen, soll­te die Anpas­sung der H‑UPS® und F‑UPS® aus­schließ­lich durch einen Zahn­arzt oder Arzt für Mund-Kie­fer-Gesichts­chir­ur­gie erfol­gen der Erfah­rung auf die­sem Gebiet besitzt. Die H‑UPS® und F‑UPS® soll­te nur unter regel­mä­ßi­ger ärzt­li­cher Kon­trol­le unter Abwä­gung von Nut­zen und Risi­ken für Ihre Gesund­heit sowie alter­na­tiv ver­füg­ba­rer The­ra­pie­for­men wie z.B. nCPAP ange­wen­det werden.

Wie wirkt die H‑UPS® und F‑UPS®?
Die H‑UPS® oder F‑UPS® soll nur wäh­rend des Schla­fes maxi­mal zehn Stun­den am Tag getra­gen wer­den. Die Wir­kung der H‑UPS® und F‑UPS® besteht nur bei Ein­set­zen in den Mund auf der Unter­kie­fer- und Ober­kie­fer­zahn­rei­he. So ein­ge­setzt wird der Unter­kie­fer leicht nach vor­ne (ca. 5–7 mm) gescho­ben und die Ober- und Unter­kie­fer­zahn­rei­he zuein­an­der nur leicht geöff­net (ca. 2–4 mm). In die­ser Kie­fer­stel­lung wird der Rachen­raum erwei­tert und offen­ge­hal­ten, der sich bei Schnar­chern und Schlaf­apnoi­kern ansons­ten wäh­rend des Schla­fes ver­klei­nern wür­de. Hier­durch kommt es zu einer freie­ren Atmung mit ver­min­der­ten oder nicht mehr auf­tre­ten­den Schnarch­ge­räu­schen und Atem­pau­sen. Das Aus­maß der Wir­kung der H‑UPS® und F‑UPS® lässt sich nicht immer genau vor­her­sa­gen und ist von vie­len Fak­to­ren abhän­gig. Fra­gen Sie hier­zu Ihren behan­deln­den Zahn­arzt oder Arzt.

Behand­lungs­ab­lauf
Die Deut­sche Gesell­schaft für zahn­ärzt­li­che Schlaf­me­di­zin hat mit ande­ren wis­sen­schaft­li­chen Gesell­schaf­ten im Jahr 2021 eine S1-Leit­li­nie zum Behand­lungs­ab­lauf ver­öf­fent­licht. Die lang­jäh­ri­gen Erfah­run­gen mit dem Vek­tor­dia­gramm zur Dia­gnos­tik sowie der Unter­kie­fer­pro­tru­si­ons­schie­nen H‑UPS® und F‑UPS® haben zum Inhalt die­ser Leit­li­nie beigetragen. 

Ein­gangs­un­ter­su­chung
Das Vek­tor­dia­gramm ist ein aner­kann­tes Ver­fah­ren zur Prü­fung der Eig­nung für eine The­ra­pie mit Unter­kie­fer­pro­tru­si­ons­schie­nen. Nach Ein­trag der Ergeb­nis­se aus elf ein­zel­nen zahn­ärzt­li­chen Unter­su­chungs­be­fun­den in das Vek­tor­dia­gramm zeigt es in einer ampel­ar­ti­gen Bewer­tung an, wie hoch das Risi­ko für einen Miss­erfolg der The­ra­pie ist. Dar­auf­hin wird ent­schie­den, ob eine The­ra­pie zu emp­feh­len oder ob zunächst eine Ein­gangs­be­hand­lung not­wen­dig ist.

Abdruck­nah­me und Regis­trie­rung
Die Her­stel­lung der H‑UPS® und F‑UPS® erfolgt nach indi­vi­du­el­ler Abdruck­nah­me und Biss­re­gis­trie­rung durch Ihren Zahn­arzt oder Arzt für Mund-Kie­fer-Gesichts­chir­ur­gie. Anhand der Biss­re­gis­trie­rung wird die H‑UPS® und F‑UPS® auf ihren Vor­schub ein­ge­stellt, der spä­ter noch je nach Erfor­der­nis ver­än­dert wer­den kann. Für die Biss­re­gis­trie­rung wer­den soge­nann­te Biss­ga­beln ver­wen­det. Beson­ders zuver­läs­sig ist die Biss­ga­bel JS-Gau­ge®. Denn Sie ist die welt­weit ein­zi­ge Biss­ga­bel, mit der die Kie­fer­stel­lung in allen drei Raum­rich­tun­gen indi­vi­du­ell und für den Pati­en­ten kom­for­ta­bel in lie­gen­der Behand­lungs­po­si­ti­on zuver­läs­sig ein­ge­stellt wer­den kann. 

Ein­set­zen und Anpas­sung
Nach Her­stel­lung der H‑UPS® und F‑UPS® durch hier­für zer­ti­fi­zier­te Spe­zi­al­la­bo­re und erneu­ter Qua­li­täts­kon­trol­le wird die H‑UPS® oder F‑UPS® bei Ihnen indi­vi­du­ell ent­spre­chend den jewei­li­gen Erfor­der­nis­sen von Ihrem Zahn­arzt oder Arzt für Mund-Kie­fer-Gesichts­chir­ur­gie ange­passt und eingestellt.

Die Ein­ge­wöh­nungs­pha­se in den ers­ten Wochen:
Wäh­rend der Ein­ge­wöh­nungs­pha­se in den ers­ten drei bis sechs Wochen kann der Tra­ge­kom­fort der H‑UPS® oder F‑UPS® ein­ge­schränkt sein. Soll­te dies der Fall sein, emp­fiehlt sich, die H‑UPS® oder F‑UPS® zunächst nur jeden zwei­ten Tag zu tra­gen. Spä­tes­tens nach sechs Wochen sind Kon­troll­un­ter­su­chun­gen not­wen­dig. Bit­te ver­ein­ba­ren Sie hier­für einen Ter­min bei Ihrem Zahn­arzt oder Arzt für Mund-Kie­fer-Gesichts­chir­ur­gie zur zahn­ärzt­li­chen Unter­su­chung und Kon­trol­le und danach bei Ihrem Arzt zur schlaf­me­di­zi­ni­schen Kon­troll­un­ter­su­chung. Erst anhand der schlaf­me­di­zi­ni­schen Kon­troll­un­ter­su­chung kann gesagt wer­den, ob die Wir­kung der H‑UPS® oder F‑UPS® aus­reicht oder eine erneu­te Nach­jus­tie­rung erfor­der­lich ist.

Regel­mä­ßi­ge Kon­trol­len nach der Ein­ge­wöh­nungs­pha­se:
Zahn­ärzt­li­che Kon­trol­len mit Kon­trol­le der H‑UPS® und F‑UPS® sind in regel­mä­ßi­gen Abstän­den meist im Rah­men der quar­tals­mä­ßi­gen zahn­me­di­zi­ni­schen Kon­trol­len nach der Ein­ge­wöh­nungs­pha­se not­wen­dig. Die schlaf­me­di­zi­ni­schen Kon­troll­in­ter­val­le wer­den von Ihrem behan­deln­den Arzt je nach Schwe­re des Krank­heits­bil­des festgelegt.

Pfle­ge:
Rei­ni­gen sie bit­te die H‑UPS® und F‑UPS® vor und nach jedem Tra­gen mit einer Zahn­bürs­te und Zahn­pas­ta mitt­le­rer Stär­ke. Unmit­tel­bar vor ein­set­zen der H‑UPS® oder F‑UPS® unbe­dingt gründ­lich die Zäh­ne put­zen und mit ein­ge­setz­ter H‑UPS® oder F‑UPS® kei­ne Nah­rung auf­neh­men. Die fron­ta­len bei­den, vor­ne an der H‑UPS® ange­brach­ten Gum­mi­zü­ge soll­ten jedes Quar­tal aus hygie­ni­schen Grün­den erneu­ert wer­den. Bei der F‑UPS ist dies nicht not­wen­dig – sie kommt ohne die Wir­kung von Gum­mi­zü­gen aus. Auf Rei­ni­gungs-Taps kann voll­stän­dig ver­zich­tet werden.

Gewähr­leis­tung:
Ab Her­stel­lungs­da­tum zwei Jah­re durch das her­stel­len­de Labor bei sach­ge­mä­ßer Anwen­dung und nor­ma­len Bissverhältnissen.

Warn­hin­wei­se:
Nach den ers­ten sechs Wochen des Gebrauchs der H‑UPS® oder F‑UPS® sind Kon­troll­un­ter­su­chun­gen bei Ihrem Arzt und Zahn­arzt not­wen­dig um Wir­kung und Sitz der H‑UPS® oder F‑UPS® oder zu überprüfen.

Schnar­chen kann ein Zei­chen für nächt­li­che Atem­aus­set­zer sein. Zu anfäng­lich harm­lo­sen Schnar­chen (pri­mä­re Rhon­cho­pa­thie) kön­nen im Lau­fe des Lebens Atem­aus­set­zer hin­zu­kom­men oder anfangs leich­te Atem­aus­set­zer spä­ter ver­stärk­te Atem­aus­set­zer auf­tre­ten. Die Wir­kung und der Sitz der H‑UPS® oder F‑UPS® muss dann über­prüft wer­den. Des­halb sind regel­mä­ßi­ge Kon­troll­un­ter­su­chun­gen durch ihren Arzt unerlässlich.

Bei Behin­de­rung der Nasen­at­mung kommt es zu ver­mehr­ter Atmung durch den Mund wäh­rend der Nacht. Die Fol­gen kön­nen z. B. Mund­tro­cken­heit mit erhöh­ter Anfäl­lig­keit auf Infek­tio­nen der Atmungs­or­ga­ne sein. Bit­te spre­chen Sie im Fal­le der ver­min­der­ten Nasen­at­mung mit Ihrem Arzt.

Durch den Unter­kie­fer­vor­schub könn­te es in Aus­nah­me­fäl­len zu län­ger anhal­ten­den Beschwer­den in den Kie­fer­ge­len­ken und / oder zu Zahn­wan­de­run­gen kom­men. Soll­te dies auf­tre­ten, suchen Sie Ihren Zahn­arzt oder Arzt für Mund- Kie­fer- Gesichts­chir­ur­gen auf. Kurz­zei­ti­ge Beschwer­den in den Kie­fer­ge­len­ken und der Kau­mus­ku­la­tur nach Ein­set­zen der Schie­ne am Abend oder am Mor­gen danach mit unan­ge­neh­mem Druck­ge­fühl in der Kau­mus­ku­la­tur kön­nen in den ers­ten drei bis sechs Wochen der Gewöh­nungs­pha­se auf­tre­ten und sind nor­mal. Es wird des­halb drin­gend zu der mor­gend­li­chen Kie­fer­gym­nas­tik geraten.

Eine Ent­zün­dung des Zahn­fleisches und des Zahn­hal­te­ap­pa­ra­tes kann eine Zahn­wan­de­rung begüns­ti­gen bzw. ver­stär­ken. Eine regel­mä­ßi­ge kor­rek­te Zahn­pfle­ge ist daher unbe­dingt ein­zu­hal­ten und bei Ver­än­de­run­gen des Zahn­fleischs den Zahn­arzt auf­zu­su­chen. Ein unsi­che­rer Biss (kei­ne Regel­ver­zah­nung) oder ein redu­zier­ter Zahn­sta­tus (feh­len­de Zäh­ne) kön­nen eine Zahn­wan­de­rung oder Kie­fer­stel­lungs­än­de­rung begüns­ti­gen. In die­sen Fäl­len muss der behan­deln­de Zahn­arzt oder Arzt für Mund-Kie­fer-Gesichts­chir­ur­gie das Risi­ko gegen­über dem Nut­zen der Behand­lung abwägen.

Bei Ver­än­de­rung der Zäh­ne durch z. B. Erneue­rung von Fül­lun­gen, Brü­cken muss die H‑UPS® oder F‑UPS® unbe­dingt den neu­en Gege­ben­hei­ten ange­passt werden.

Unan­ge­neh­me Span­nungs­ge­füh­le im Bereich der Zäh­ne und Kie­fer nach ein­set­zen der H‑UPS® oder F‑UPS® dür­fen nur in den ers­ten sie­ben Tagen der Ein­ge­wöh­nungs­pha­se auf­tre­ten. Soll­ten die­se län­ger anhal­ten, muss die Schie­ne durch Ihren Zahn­arzt oder Arzt für Mund-Kie­fer-Gesichts­chir­ur­gie erneut ein­ge­stellt werden.

Ver­stel­len Sie nie­mals selbst­stän­dig die seit­li­chen Ein­stell­ein­rich­tun­gen (Tele­skop, Dehn­schrau­be). Dies könn­te zu uner­wünsch­ten Neben­wir­kun­gen füh­ren. Suche Sie hier­für immer ihren behan­deln­den Zahn­arzt oder Arzt für Mund-Kie­fer-Gesichts­chir­ur­gie auf. 

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