Was kann ich tun, um wie­der aus­ge­schla­fen zu sein?

Ihr Ziel ist kör­per­li­che und see­li­sche Aus­ge­gli­chen­heit. Den Schlaf kön­nen wir nicht direkt, son­dern nur indi­rekt durch eine gesun­de Lebens­füh­rung am Tag posi­tiv beein­flus­sen. Dann wer­den wir auch wie­der bes­ser schla­fen und damit dem Kör­per die Mög­lich­keit geben, sich wäh­rend des Schla­fes zu regenerieren.

Ach­ten Sie zum Bei­spiel auf

  • Redu­zie­rung stress­aus­lö­sen­der Faktoren.
  • Gesun­de Bewe­gung oder Sport.
  • Gesun­de Ernäh­rung, Nor­ma­li­sie­rung des Körpergewichts.
  • Redu­zie­rung von Genuss­mit­teln wie Niko­tin, Alkohol.
  • Nicht zu spät vor dem zu Bett gehen essen, trinken.
  • Regel­mä­ßi­ge Bett­zei­ten einhalten.
  • Im Bett nur schla­fen, nicht aber lesen, arbei­ten o.ä..
  • Gesun­de Schlaf­um­ge­bung mit ent­spre­chen­dem Bett und Räumlichkeiten.

Wird hier­durch der Schlaf nicht nor­ma­li­siert, ist zu einer wei­ter­füh­ren­den Unter­su­chung durch den Arzt zu raten. Die Ursa­chen für Schlaf­stö­run­gen sind häu­fig sel­ber nicht ersicht­lich und nur durch eine schlaf­me­di­zi­ni­sche Unter­su­chung her­aus­zu­fin­den. Ein­fa­che Tests und Fra­gen kön­nen hier aber schon Anhalts­punk­te für die Ursa­che geben. Oft­mals sind Schnar­chen und / oder Atem­aus­set­zer die Ursa­chen für einen nicht erhol­sa­men Schlaf.

›› Zum Test zur Fest­stel­lung der Schläf­rig­keit (ESS)

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Wissenschaftliche Artikel (seit 2016)

Studien

Kostenerstattung durch die Kassen

Liegt eine schlafbezogene obstruktive Atmungsstörung mit Krankheitswert vor, können die Kosten bei Ihrem Zahnarzt für die H-UPS® und F-UPS® ganz oder teilweise von der Krankenversicherung übernommen werden. Seit den neuen S3 Leitlinien "Nicht erholsamer Schlaf" werden Unterkiefer-Protrusions-Schienen (UPS) durch die Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin offiziell empfohlen.

Über die gesetzliche Versichertenkarte (GKV) kann Ihr Zahnarzt die Kosten für die H-UPS® und F-UPS® ab dem 1. Januar 2022 abrechnen. Voraussetzung hierfür ist eine Überweisung von einem Arzt mit schlafmedizinischer Qualifikation an den Zahnarzt. Hierbei kommt es auf den genauen Wortlaut in der Überweisung an.

Die Privaten Krankenversicherungen (PKV) erstatten entsprechend den einzelnen Vertragsbedingungen. Eine vorherige Auskunft über mögliche Erstattungen wird grundsätzlich empfohlen.