Unter­su­chun­gen
Vor einer Behand­lung wird eine all­ge­mein­ärzt­li­che Unter­su­chung und vor ope­ra­ti­ven Ein­grif­fen zusätz­lich ein Blut­bild und eine Blut­ge­rin­nung benö­tigt. Aus­ge­schlos­sen wer­den müs­sen z.B. bestimm­te All­er­gien sowie durch wei­te­re fach­ärzt­li­che Unter­su­chun­gen Ver­än­de­run­gen im Hals, Nasen- und Mund‑, Kie­fer- sowie Rachenbereich.

Die Unter­su­chung des Schnar­chens bzw. der Atem­stö­rung wird je nach Schwe­re­grad über Nacht im Schlaf­la­bor oder zu Hau­se mit einem klei­nen Auf­zeich­nungs­ge­rät (etwa so groß wie ein Walk­man) durch­ge­führt. Die Daten wer­den nach der Auf­zeich­nung vom Arzt ausgewertet.

Eine Unter­su­chung über zwei Näch­te mit genau­er Über­wa­chung des Schla­fes ist nicht in allen Fäl­len vor der Behand­lung not­wen­dig. Oft­mals reicht auch eine Unter­su­chung mit einem Auf­zeich­nungs­ge­rät zu Hau­se aus.

Behand­lungs­mög­lich­kei­ten

Wel­che Behand­lungs­ver­fah­ren kön­nen wann emp­foh­len werden?
Oft führt schon eine Ände­rung der Ess- und Trink­ge­wohn­hei­ten und bei Über­ge­wicht eine Gewichts­re­duk­ti­on zu einer deut­li­chen Bes­se­rung. Auch eine Ände­rung der Schlaf­ge­wohn­hei­ten (z. B. Trai­nie­ren der Sei­ten­la­ge) kann hier wei­ter hel­fen. Bleibt hier­durch der Erfolg aus, ist eine wei­te­re Behand­lung zu emp­feh­len. Ziel der ein­zel­nen Behand­lungs­ver­fah­ren ist es, eine unge­stör­te Luft­zir­ku­la­ti­on von der Nase aus bis in die Lun­ge zu errei­chen. Meis­tens besteht eine Behin­de­rung der Atmung im Gau­men- Rachen­be­reich und sel­te­ner im Nasenbereich.

Die Behin­de­rung der Atmung durch Nase und Mund (s. Pfei­le) liegt meist zwi­schen Gau­men (1), Zun­ge (2) und Rachen­hin­ter­wand (3) und betrifft den hel­len Bereich in Abbil­dung a. Wäh­rend des Schla­fes sin­ken Gau­men und Zun­ge an die Rachen­hin­ter­wand wodurch der Atem­strom in die Luft­röh­re ver­rin­gert wird (vergl. Abb. a und b). Die Fol­gen kön­nen Schnar­chen und /​oder Atem­still­stän­de sein.

Nase
Eine Kor­rek­tur der Nase ist eher sel­ten und nur bei deut­li­cher und star­ker Behin­de­rung der Nasen­at­mung not­wen­dig. Die ope­ra­ti­ve Kor­rek­tur betrifft meis­tens die Nasen­schei­de­wand und die Nasen­mu­scheln. Für den Ein­griff ist in der Regel ein sta­tio­nä­rer Auf­ent­halt von weni­gen Tagen erforderlich.

Gau­men
Eine Kür­zung des Gau­mens ist bei der Behand­lung des Schnar­chens beson­ders erfolgs­ver­spre­chend. Sind Atem­aus­set­zer vor­han­den, kann die­se Ope­ra­ti­on nur mit Ein­schrän­kung in bestimm­ten Fäl­len emp­foh­len wer­den. Die Kor­rek­tur des Gau­mens kann mit dem Laser (LAUP) oder mit dem Radio­fre­quenz­ge­rät (HFITT) oder in einer Kom­bi­na­ti­on aus bei­den Ver­fah­ren ambu­lant erfol­gen. Die Ope­ra­ti­on wird in scho­nen­der Nar­ko­se (TIVA) unter direk­ter Kon­trol­le der Nar­ko­se­tie­fe (BIS) durch­ge­führt. Ein Ver­las­sen der Kli­nik ist bereits am sel­ben Tag in Beglei­tung mög­lich. Je nach Dau­er und Stär­ke der Schmer­zen ist die Nah­rungs­auf­nah­me und das Spre­chen erschwert. Die vol­le kör­per­li­che Leis­tungs­fä­hig­keit wird meis­tens nach 3 bis 14 Tagen wie­der erreicht. Das Ergeb­nis kann erst 6 Wochen nach der Ope­ra­ti­on beur­teilt wer­den. Eine Nach­un­ter­su­chung ist nach die­ser Zeit immer anzu­ra­ten. Die Kos­ten für die LAUP belau­fen sich auf 1000,- € bis 1600,- €. Eine Kos­ten­über­nah­me durch die gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­run­gen ist die Aus­nah­me und kann nur von der betref­fen­den Kran­ken­kas­se zuge­si­chert werden.

Der zu lan­ge Gau­men und das Gau­men­zäpf­chen (a) wird in Nar­ko­se mit dem Laser gekürzt. Nach Abhei­lung (b) ist er nicht mehr von einem nor­ma­len Gau­men zu unter­schei­den und voll funk­ti­ons­tüch­tig. Über ein Instru­ment wird der Laser­strahl genau auf den Gau­men gelei­tet ohne das umlie­gen­de Gewe­be zu schä­di­gen. Bei der Ver­klei­ne­rung des Gau­mens und Zäpf­chens tritt kei­ne Blu­tung auf. Der Ein­griff kann Ambu­lant erfolgen.

Kie­fer
Bei ungüns­ti­gen Platz­ver­hält­nis­sen im Rachen­be­reich, z.B. bei einer gro­ßen Zun­ge kann die Behand­lung des Schnar­chens und der Atem­aus­set­zer mit Kie­fer­schie­nen emp­foh­len wer­den. Hier­bei schiebt die Schie­ne beim Tra­gen wäh­rend des Schla­fes ähn­lich einer Zahn­span­ge den Unter­kie­fer unter leich­ter Mund­öff­nung etwas nach vor­ne. Dies führt zu einer Ver­grö­ße­rung des Rachen­rau­mes mit Ver­bes­se­rung der Atmung. Das Schnar­chen und die Atem­aus­set­zer las­sen sich durch das Tra­gen der Schie­ne wäh­rend des Schla­fes redu­zie­ren oder sogar ganz ausschalten.

Die Anfer­ti­gung sol­cher Schie­nen kann erst nach ein­ge­hen­der Unter­su­chung und indi­vi­du­el­ler Abdruck­nah­me der Zäh­ne erfol­gen. Bis zur Fer­tig­stel­lung ver­geht durch­schnitt­lich eine Woche. Regel­mä­ßi­ge Kon­troll­un­ter­su­chun­gen sind unbe­dingt in fest­ge­setz­ten Zeit­ab­stän­den not­wen­dig. Die Kos­ten der Kie­fer­schie­ne von 600,- € bis 850,- € je nach Aus­füh­rung wer­den nach vor­he­ri­ger Antrag­stel­lung und Geneh­mi­gung meis­tens ganz oder teil­wei­se im Rah­men der Heil- und Hilfs­mit­tel dem gesetz­lich ver­si­cher­ten Pati­en­ten erstat­tet. Eine Antrag­stel­lung mit Ein­ho­len einer Erstat­tungs­zu­sa­ge von der Kran­ken­kas­se soll­te unbe­dingt vor der Behand­lung erfolgen.

Nur sehr sel­ten ist eine ope­ra­ti­ve Ver­la­ge­rung des gesam­ten Kie­fers notwendig.

Die Schie­ne wird nur nachts getra­gen und schiebt den Unter­kie­fer gegen­über dem Ober­kie­fer etwas nach vor­ne. Hier­durch wird der Rachen­be­reich erwei­tert und eine unge­hin­der­te Atmung ermög­licht. Die Mund­öff­nung wird durch die Schie­ne nicht behin­dert und der Mund­raum nicht eingeengt.

Atem­hil­fen
Die Behand­lung mit Atem­hilfs­ge­rä­ten (nCPAP, nBi­PAP) stellt eine zuver­läs­si­ge The­ra­pie beson­ders des schwe­ren Schlaf-Apnoe-Syn­droms wäh­rend der Nacht dar. Die­se Gerä­te füh­ren dem Pati­en­ten über eine Nasen­mas­ke Luft mit einem bestimm­ten Druck zu. Hier­bei wird der Rachen erwei­tert, wodurch eine unge­stör­te Luft­zir­ku­la­ti­on in die Lun­ge sicher­ge­stellt wird. Beson­ders zu emp­feh­len ist die­se The­ra­pie bei sehr star­ker Tages­mü­dig­keit oder schwe­ren Sauerstoffmangelzuständen.

Wegen der gele­gent­li­chen Unver­träg­lich­keit soll­te eine ca. vier­wö­chi­ge Gewöh­nungs­pha­se einer end­gül­ti­gen Ver­ord­nung vor­an­ge­hen. Neben­wir­kun­gen durch schlecht sit­zen­de Mas­ken kön­nen meis­tens durch die indi­vi­du­el­le Wahl unter einer Viel­zahl von Mas­ken­ty­pen oder durch eine indi­vi­du­el­le Anfer­ti­gung ver­mie­den wer­den. Luft­be­feuch­ter kön­nen den Tra­ge­kom­fort zusätz­lich erhö­hen. Die Kos­ten die­ser Behand­lung wer­den von den Kran­ken­kas­sen grund­sätz­lich übernommen.

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